Wichtiges rund ums Thema KFZ
Ihr KFZ Gutachter für den Großraum Essen, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Bochum und Umgebung.

Begriffserklärungen/ Begriffsdefinitionen

Wenn Sie ein KFZ-Gutachten benötigen, helfen Ihnen die folgenden Begriffserklärungen, die relevanten Fachbegriffe besser zu verstehen. Wir bieten klare Definitionen, um den Prozess für Sie transparenter zu machen.

Informieren Sie sich jetzt

Die Schadensermittlung am Auto ist der erste und wichtigste Schritt nach einem Unfall. Unsere zertifizierten Kfz-Sachverständigen erfassen systematisch alle sichtbaren und verdeckten Fahrzeugschäden nach Unfall – vom Lack bis zu technischen Defekten an Motor, Fahrwerk und Elektronik.
Ziel der professionellen Kfz Schadenanalyse ist die präzise Berechnung aller Reparaturkosten sowie der Wertminderung und eventuellen Nutzungsausfälle. So stellen wir sicher, dass keine Schäden übersehen werden und die Schadenregulierung durch die Versicherung vollständig erfolgt.

Ein Schadensgutachten wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder Gutachter erstellt und dokumentiert alle Unfallfolgeschäden detailliert. Es enthält eine präzise Beschreibung der Schäden, die erforderlichen Reparaturmaßnahmen, eine Kostenaufstellung und eine Bewertung von Wertminderung und Nutzungsausfall.
Dieses Gutachten ist für die Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung unerlässlich und dient auch als Beweismittel bei Streitigkeiten. Ein professionelles Schadensgutachten erhöht die Chancen auf eine vollständige und faire Schadensregulierung und schützt den Geschädigten vor Kürzungen.

Der Gutachtenpreis bezeichnet die Kosten, die für die Erstellung eines umfassenden Unfall- oder Schadensgutachtens anfallen. Diese hängen vom Umfang des Gutachtens, dem Fahrzeugtyp und dem Schaden ab. Bei uns erhalten Sie faire und nachvollziehbare Preise, die Sie vorab transparent kommuniziert bekommen. Wichtig für Geschädigte: Die Kosten für das Gutachten übernimmt meist die gegnerische Versicherung, sofern der Unfall von einem Dritten verursacht wurde. Dadurch entstehen Ihnen in der Regel keine eigenen Kosten.

Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und einfache Einschätzung von kleineren Schäden (z.B. Bagatellschäden) und dient oft als Grundlage für die Schadenregulierung.
Es ist günstiger und schneller als ein umfassendes Schadensgutachten, kann aber keine komplexen Unfallfolgen detailliert bewerten.

Ein Bagatellschaden beschreibt einen kleineren Fahrzeugschaden, dessen Reparaturkosten in der Regel unter 750 Euro liegen. Häufig handelt es sich um kleine Dellen, Kratzer oder leichte Lackschäden. Für diese Schäden ist meist kein umfassendes Gutachten notwendig; ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügt oft.
Trotzdem kann auch bei Bagatellschäden ein Kurzgutachten sinnvoll sein, da verborgene Folgeschäden entdeckt werden können, die sonst unentdeckt bleiben. Ein Kurzgutachten schafft rechtliche Klarheit und sichert Ansprüche gegenüber der Versicherung ab.

Der Unfallbericht ist ein schriftliches Dokument, das alle relevanten Informationen zum Unfallhergang, beteiligten Fahrzeugen und Schadensumfang genau festhält. Dieses Dokument dient als wichtige Grundlage für die Schadensregulierung und wird von Versicherungen sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen.

Ein Sachverständiger ist ein qualifizierter Experte, der Schäden an Fahrzeugen fachlich beurteilt, Gutachten erstellt und als unparteiischer Berater fungiert.
Er unterstützt Geschädigte bei der Schadensermittlung, Unfallbewertung und Regulierung gegenüber Versicherungen.

Ein Geschädigter ist eine Person oder Firma, die durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erlitten hat. Das kann ein beschädigtes Fahrzeug oder ein Personenschaden sein. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, z. B. für Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall.

Wichtig: Es ist ratsam, ein unabhängiges Unfallgutachten zu beauftragen und den Schaden der Versicherung zu melden, um eine zügige und vollständige Schadenregulierung zu gewährleisten.

Der Unfallverursacher ist die Person oder Partei, die durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung den Unfall verursacht hat. Die korrekte Identifikation ist entscheidend für die Haftungsregelung und Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung.

Der Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein Unfall von einem Dritten verursacht wurde und dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug und eventuell weitere Kosten aufkommt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie Wertminderung vollständig zu erstatten.
Für Geschädigte ist es wichtig, ihre Ansprüche mit einem neutralen Gutachten oder Kostenvoranschlag zu belegen, um eine vollständige Entschädigung zu erhalten.

Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug. Er wird entweder von der Werkstatt oder einem Sachverständigen erstellt und bildet die Grundlage für die Schadenregulierung, vor allem bei Bagatellschäden oder kleinen Unfallfolgen.
Der Kostenvoranschlag enthält genaue Angaben zu benötigten Ersatzteilen, Arbeitszeiten und Materialkosten. Für die Versicherungen dient er als Berechnungsgrundlage, weshalb er transparent und nachvollziehbar sein muss.

Die Schadenminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den entstandenen Schaden am Fahrzeug möglichst gering zu halten. Dies umfasst Maßnahmen wie die rechtzeitige Reparatur, Vermeidung weiterer Schäden durch sachgerechte Fahrzeugaufbewahrung und Verzicht auf unnötige Mehrkosten.
Versicherungen können die Regulierung kürzen, wenn der Geschädigte seiner Schadenminderungspflicht nicht nachkommt. Deshalb ist eine umgehende Schadenmeldung und professionelle Begutachtung entscheidend.

Eine Notreparatur ist eine kurzfristige, oft provisorische Instandsetzung, die notwendig ist, um das Fahrzeug weiterhin nutzen zu können. Sie ist insbesondere bei sicherheitsrelevanten Schäden sinnvoll. Die Kosten dafür können im Rahmen der Schadenregulierung geltend gemacht werden.

Die Unfallinstandsetzung umfasst sämtliche Reparaturarbeiten, die erforderlich sind, um das Unfallfahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dies beinhaltet den Austausch oder die Instandsetzung von Karosserieteilen, Lackierarbeiten, mechanische Reparaturen und Sicherheitsüberprüfungen.
Wichtig ist, dass die Reparatur durch qualifizierte Fachbetriebe unter Verwendung von Originalersatzteilen oder gleichwertigen Komponenten erfolgt. Eine fachgerechte Unfallinstandsetzung sichert nicht nur den Wert, sondern auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Die tatsächliche Reparaturdurchführung muss fachgerecht erfolgen und durch Fotos, Rechnungen und Reparaturberichte dokumentiert werden. Diese Nachweise sind wichtig für die Versicherungsregulierung und schützen vor Kürzungen oder Streitigkeiten bezüglich der Reparaturqualität.
Durch eine lückenlose Dokumentation kann der Geschädigte nachweisen, dass alle notwendigen Reparaturmaßnahmen sachgemäß umgesetzt wurden.

Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug zur Reparatur oder Lackierung in eine externe Fachwerkstatt transportiert werden muss. Diese Kosten gelten als Teil der Reparaturkosten und sind grundsätzlich erstattungsfähig.

Die Reparaturdauer gibt an, wie lange die Instandsetzung eines Fahrzeugs voraussichtlich dauert. Sie wird vom Kfz-Gutachter auf Basis des Schadensbilds und der Werkstattauslastung geschätzt und ist relevant für Mietwagen- oder Nutzungsausfallansprüche.

Wertverbesserungen entstehen, wenn bei der Reparatur verschlissene oder beschädigte Fahrzeugteile durch neue Komponenten ersetzt werden. Versicherungen dürfen in solchen Fällen einen sogenannten Abzug für Wertverbesserungen vornehmen, um eine überhöhte Entschädigung zu vermeiden.
Diese Abzüge sind rechtlich durch § 249 BGB gedeckt und sollen sicherstellen, dass der Geschädigte nicht besser dasteht als vor dem Unfall.

Der Abzug „Neu für Alt“ bedeutet, dass beim Austausch von alten Fahrzeugteilen durch neue Teile ein Wertabzug bei der Schadensregulierung vorgenommen wird. Dies verhindert, dass der Geschädigte eine überhöhte Entschädigung bekommt.
Der Wertabzug erfolgt je nach Alter und Abnutzung des ausgetauschten Teils.

Vorschäden sind Schäden, die bereits vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug vorhanden waren. Im Gutachten müssen Vorschäden sorgfältig erfasst und dokumentiert werden, um eine klare Abgrenzung zu den neuen Unfallfolgen zu gewährleisten.
Nur die durch den aktuellen Unfall verursachten Schäden sind regulierungspflichtig. Eine korrekte Vorschadenerfassung schützt vor unberechtigten Forderungen und Versicherungsstreitigkeiten.

Die Wertminderung bezeichnet den merkantilen Minderwert, also den Verlust des Fahrzeugmarktwerts, der nach einer Unfallreparatur entsteht. Auch wenn das Fahrzeug technisch und optisch instandgesetzt wurde, bleibt der Wert oft dauerhaft niedriger.
Dieser Wertverlust ist gesetzlich erstattungsfähig und wird im Gutachten exakt ermittelt. Die Wertminderung beeinflusst wesentlich die Gesamtschadensregulierung.

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel Geld benötigt wird, um ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Er ist entscheidend für die Bewertung von Totalschäden und für die Berechnung der Entschädigung. Die Ermittlung erfolgt anhand von Marktpreisen, Fahrzeugzustand, Laufleistung und Ausstattungsmerkmalen.

Der Restwert bezeichnet den Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug trotz Unfall noch am Markt erzielen kann. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf an Händler, Verwerter oder auf Restwertbörsen. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs überschreiten oder mindestens 130 % des Werts betragen. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
In beiden Fällen zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und übernimmt somit die vollständige Entschädigung.

Die 130%-Grenze ist eine wichtige rechtliche Richtlinie im Bereich der Kfz-Schadensregulierung. Sie besagt, dass ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden gilt, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Diese Regel hilft Geschädigten und Versicherungen bei der Frage, ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt oder ob eine Entschädigung durch Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes sinnvoller ist.

Gleichzeitig erlaubt die 130%-Regel, dass ein Geschädigter sein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen kann, sofern die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung ist dabei, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig durchgeführt wird, um die Sicherheit und den Wert des Fahrzeugs wiederherzustellen.

Die fiktive Abrechnung erlaubt dem Geschädigten, die Reparaturkosten von der Versicherung erstattet zu bekommen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Geschädigte das Fahrzeug verkaufen oder ein anderes kaufen möchte.
Hierbei wird die Auszahlung auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags berechnet.

Eine Reparaturbestätigung dokumentiert, dass die Reparaturarbeiten am Fahrzeug ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt wurden. Sie ist wichtig für Versicherungen und zur Sicherstellung von Garantieansprüchen.
Diese Bestätigung schützt den Fahrzeughalter vor späteren Streitigkeiten über die Qualität der Reparatur.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Wichtig ist, dass der Mietwagen der Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs entspricht, um Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden. Alternativ kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden.
Dieser Anspruch sichert Mobilität und verhindert Nachteile durch Fahrzeugausfall.

Der Nutzungsausfall ist die finanzielle Entschädigung, die Geschädigte erhalten, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall für einen gewissen Zeitraum nicht genutzt werden kann.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Fahrzeugtyp und regionalen Durchschnittswerten.

Der Neuwagenersatz greift, wenn ein Neufahrzeug innerhalb der ersten sechs Monate und meist unter 1.000 km nach dem Kauf einen  erhebliche Schädigung erleidet. In diesem Fall kann der Geschädigte den Neupreis als Entschädigung fordern, statt nur den Wiederbeschaffungswert.
Diese Sonderregelung schützt Neuwagenkäufer vor finanziellen Verlusten durch frühzeitige Unfälle.

Vorhaltekosten sind die Aufwendungen für das Bereithalten eines Ersatzfahrzeugs, z. B. in Fuhrparks oder bei gewerblichen Fahrzeugen. Im Schadensfall können diese als Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
Vorhaltekosten sind besonders bei längeren Reparaturzeiten oder Totalschaden relevant.

Die Reparaturkosten umfassen alle Aufwendungen für Material, Arbeitszeit und sonstige Leistungen, die zur fachgerechten Wiederherstellung des Unfallfahrzeugs erforderlich sind.
Die exakte Berechnung der Reparaturkosten ist zentral für die faire und vollständige Schadensregulierung.

Der Wiederherstellungsaufwand beschreibt den gesamten Aufwand an Material, Zeit und Arbeit, der zur vollständigen Instandsetzung des Unfallfahrzeugs notwendig ist. Er wird im Gutachten detailliert ausgewiesen und bildet eine wichtige Basis für die Schadenregulierung.

Eine Restwertbörse ist eine spezialisierte Onlineplattform, auf der Unfallfahrzeuge und Fahrzeuge mit Totalschaden verkauft werden können. Versicherungen und Händler nutzen diese Plattformen, um beschädigte Fahrzeuge schnell und effizient zu verwerten.

Versicherungen haben das Recht, das beschädigte Fahrzeug durch einen eigenen Gutachter nachbesichtigen zu lassen. Diese Nachbesichtigung darf jedoch nicht zur Verzögerung der Schadenregulierung führen. Der Geschädigte sollte über dieses Recht informiert werden und kann der Nachbesichtigung widersprechen, wenn sie sachlich unbegründet ist.

Die Fahrzeugbewertung ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, Laufleistung und Ausstattung. Sie ist wichtig für Kauf, Verkauf, Versicherung und Steuer.
Unsere unabhängigen Gutachter bieten objektive Bewertungen für Gebrauchtwagen, Unfallwagen und Youngtimer.

Die Fahrzeughistorie zeigt alle wichtigen Informationen über das Auto, wie Vorbesitzer, Unfälle, Wartungen und Reparaturen. Eine lückenlose Historie erhöht den Fahrzeugwert und schafft Vertrauen beim Kauf.
Gutachter nutzen die Fahrzeughistorie zur Wertermittlung.

Die Betriebsgefahr beschreibt das allgemeine Risiko, das im normalen Betrieb eines Fahrzeugs besteht. Dieses Risiko wird bei Haftungsfragen berücksichtigt und beeinflusst die Bewertung von Unfallereignissen.

Die Haftungsquote legt fest, welcher Anteil der Unfallverantwortung einer Partei zugeschrieben wird. Die genaue Festlegung dieser Quote ist ausschlaggebend für die Verteilung der Schadensersatzansprüche und wird oft durch Gerichtsurteile bestimmt.

Die Kfz-Unfallrekonstruktion ist ein spezialisiertes Verfahren, bei dem Unfallspuren, Fahrzeugbewegungen und Umgebungsbedingungen ausgewertet werden. Ziel ist die objektive und fundierte Rekonstruktion des Unfallhergangs zur Klärung von Haftungsfragen und Unfallursachen. Diese Analyse unterstützt Gerichte, Versicherungen und Geschädigte gleichermaßen.

Ein Oldtimer-Gutachten bewertet den Wert und Zustand eines historischen Fahrzeugs. Es ist wichtig für Versicherung, Verkauf oder Zulassung als Oldtimer.
Experten berücksichtigen bei der Bewertung Seltenheit, Originalzustand und Markttrend.

Ein unfallfreies Fahrzeug gilt als unbeschädigt, wenn keine erheblichen Schäden vorliegen. Geringfügige, ausgebesserte Blechschäden oder Schönheitsfehler schließen die Unfallfreiheit nicht aus. Ein Unfall bezeichnet ein von außen eingetretenes Ereignis, bei dem Personen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden. Die Unterscheidung ist wichtig für die Fahrzeugbewertung, Versicherung und den Gebrauchtwagenkauf.

Ein Gebrauchtwagencheck ist eine umfassende Inspektion, die den technischen Zustand eines gebrauchten Fahrzeugs bewertet. Ziel ist es, versteckte Mängel und Risiken vor dem Kauf aufzudecken.

Unververständlichkeiten?

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter.